BK10-26-0211_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
72 Satz 1 Nr. 2 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen im Gelegenheitsverkehr

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 06.07.2026 über eine beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen der Vulkan Eifel Bahn GmbH im Gelegenheitsverkehr unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0211_Z geführt.

BK10-26-0211_Z

Entscheidung

Stand: 08.07.2026

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