BK6-19-451 Aufsichtsverfahren gem. § 65 EnWG zur Prüfung der Pflichten als Bilanzkreisverantwortliche gegen die Optimax Energy GmbH
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-19-451 am 20.04.2020 folgende Entscheidung getroffen:
- Es wird festgestellt, dass die Betroffene am 12.06.2019 sowie am 25.06.2019 ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung verletzt hat, indem sie in ihrem Bilanzkreis 11XOME-HANDEL-G in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion GmbH keine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz zwischen den ihrem Bilanzkreis zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen hergestellt und dadurch signifikante Bilanzungleichgewichte im Sinne der Ziff. 11.4 des Standardbilanzkreisvertrages (Strom) verursacht hat.
- Eine Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
Beschluss vom 20.04.2020 (barrierearm) (pdf / 316 KB)
Stand: 04.06.2020