BK9-22-8067V-RK21#1 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der zuständigen Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Geesthacht GmbH am 12.01.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-22-8067V-RK21#1

Stand: 04.02.2026

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