BK9-24-8044V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Licht-und Kraftwerke Helmbrechts GmbH am 27.05.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8044V-K
Stand: 07.07.2026