GBK-25-02-1#2
GBK-25-02-2#1
Methodenfestlegungen Effizienzvergleich Strom und Gas
Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zu „Festlegung der Methoden zur Durchführung der Effizienzvergleiche für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber“ [GBK-25-02-1#2] sowie „Festlegung der Methoden zur Durchführung der Effizienzvergleiche für Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber“ [GBK-25-02-2#1]
Konsultation der Festlegungen
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Sachstand stellt die Große Beschlusskammer Energie die folgenden Festlegungsentwürfe zur Konsultation:
Festlegungsentwurf Effizienzvergleich Strom
Festlegungsentwurf Effizienzvergleich Gas
Decision draft efficiency benchmarking Strom in english
Decision draft efficiency benchmarking Gas in english
Hinweis: Bei den zur Verfügung gestellten Übersetzungen handelt es sich um eine reine Serviceleistung durch die Bundesnetzagentur.
Die Konsultation bat die Gelegenheit, im Lichte des Gesamtregelwerkes neue Argumente in die Erörterung einzubringen oder der Großen Beschlusskammer Energie Hinweise zu geben, wo bekannte Argumente aus den vorliegenden Stellungnahmen nicht hinreichend gewürdigt wurden. Die Bundesnetzagentur stellte die Festlegungsentwürfe bis zum 18.08.2025 zur Konsultation.
Hierzu eine Erläuterung:
Sämtliche Berechnungen, auf die die Bundesnetzagentur in den Entwürfen der Methodenfestlegungen zum Effizienzvergleich Strom und Gas verwiesen hat, beruhen auf den veröffentlichten Daten zu den Effizienzvergleichen Strom und Gas der 4. Regulierungsperiode (EVS4 bzw. EVG4), welche hier heruntergeladen werden können:
Strom (EVS4)
Gas (EVG4)
Zur Beurteilung der in der ARegV verankerten Bestabrechnung hat die Bundesnetzagentur Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Dazu hat sie für jeden einzelnen Netzbetreiber, der am Effizienzvergleich teilnimmt, eine ceteris-paribus-Erhöhung der Kosten (Totex und sTotex) um 1%, 5% und 10% simuliert und berechnet, wie sich diese Kostenerhöhung auf den bestabgerechneten Effizienzwert (skalierter Bo4) dieses Netzbetreibers auswirkt.
Die gleichen Berechnungen wurden auch für die modifizierte Bestabrechnung durchgeführt, welche in den Festlegungsentwürfen vorgeschlagen wird. Sie wurden gleichermaßen für EVS4 und EVG4 durchgeführt.
Aus den Ergebnissen dieser Einzelberechnungen hat sich folgendes ergeben:
- Die Veränderung der bestabgerechneten Effizienzwerte (skalierter Bo4) liegt durchgängig deutlich unterhalb der individuellen Kostenerhöhung der einzelnen Netzbetreiber.
- Dieser Effekt ist auch bei Effizienzwerten nach der vorgeschlagenen modifizierten Bestabrechnung (BoMo) zu beobachten, wenngleich etwas abgeschwächt.
- Diese Effekte sind sowohl im Strom- als auch im Gas-Effizienzvergleich zu verzeichnen.
GBK-25-02-1#2
GBK-25-02-2#1
Stand: 25.07.2025