BK10-26-0054_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 04.04.2026 mit einer Beschwerde über zwei Kodierungsentscheidungen der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen sind zwei Zugfahrten der T4T am 21.03.2026 im Bereich Angersdorf.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0054_E geführt.

BK10-26-0054_E

Entscheidung

Stand: 19.05.2026

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