BK6-19-452 Aufsichtsverfahren gem. § 65 EnWG zur Prüfung der Pflichten als Bilanzkreisverantwortliche gegen die Statkraft Markets GmbH
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat in dem Verfahren BK6-19-452 am 30.04.2020 folgende Entscheidung getroffen:
- Es wird festgestellt, dass die Betroffene am 12.06.2019 in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung verletzt hat, indem sie keine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz zwischen den ihrem Bilanzkreis 11XSTATKRAFT001N zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen hergestellt hat und dadurch signifikante Bilanzungleich-gewichte im Sinne der Ziff. 11.4 des Standardbilanzkreisvertrages (Strom) verursacht hat.
- Es wird festgestellt, dass die Betroffene am 25.06.2019 in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion GmbH ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung verletzt hat, indem sie keine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz zwischen den ihrem Bilanzkreis 11XSTATKRAFT001N zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen hergestellt hat und dadurch signifikante Bilanzungleichgewichte im Sinne der Ziff. 11.4 des Standardbilanzkreisvertrages (Strom) verursacht hat.
- Eine Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
Beschluss vom 30.04.2020 (barrierearm) (pdf / 419 KB)
Stand: 04.06.2020