BK6-25-325 Besonderes Missbrauchsverfahren gem. § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage
In dem Besonderen Missbrauchsverfahren der BESS Germany 1 GmbH gegen die E.DIS Netz GmbH nach § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 30.03.2026 die folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss vom 30.03.2026 (pdf / 109 KB)
Stand: 19.05.2026