BK9-25-619-1 bis BK9-25-619-5
Beschlusskammer 9
Konsultation
Konsultation eines Beschlusses im Festlegungsverfahren zur Anwendung der Kleinstnetzbetreiberregelung nach Tenorziffer 16.7 RAMEN Gas (BK9-25/619-1 bis BK9-25/619-5)
Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 10 EnWG zur Anwendung der Kleinstnetzbetreiberregelung nach Tenorziffer 16.7 RAMEN Gas (GBK-25-01-2#1) eingeleitet. Nach Tenorziffer 16.7 RAMEN Gas können Kleinstnetzbetreiber wählen, von der Anwendung der Anreizregulierung nach Ziffer 2.1 der Festlegung RAMEN Gas und den Vorgaben von Tenorziffer 2.4 der Festlegung RAMEN Gas ausgenommen zu werden, sofern die zuständige Regulierungsbehörde die Kleinstnetzbetreiberregelung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für anwendbar erklärt.
Das Verfahren wird unter den Geschäftszeichen BK9-25/619-1 bis BK9-25/619-5 geführt.
Die Adressaten und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28.01.2026 (Eingang BNetzA). Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail an Konsultation.BK9@BNetzA.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden ggf. auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 Satz 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.
Anlage
Festlegungsentwurf
BK9-25/619-1 bis BK9-25/619-5
Stand: 10.02.2026