GBK-25-01-1#3 Festlegung AgNes

Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
[GBK-25-01-1#3]

Verfahrenseinleitung

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) nach Außerkrafttreten der StromNEV unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#3 am 12.05.2025 eröffnet.

Die Festlegung wird die Grundsätze der Netzkostenverteilung neu regeln.

Ein zentrales Ziel von AgNes ist es, das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsfähig an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen. Angesichts des ambitionierten Ausbaus erneuerbarer Energien, der zunehmenden Dezentralisierung der Stromerzeugung und des steigenden Bedarfs an Flexibilität im Netz steht das aktuelle Entgeltsystem vor erheblichen Herausforderungen.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 2 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.

Die Übertragung des Festlegungsverfahren zu Industrienetzentgelten [BK4-24-027] ist am 08.07.2025 aufgehoben worden.

Grund für die Aufhebung der Übertragung ist, dass das Verfahren zu den Industrienetzentgelten nun zeitlich stark mit der Rahmenfestlegung AgNes überlappt. Die notwendige inhaltliche Verzahnung wird besser gewährleistet, wenn der Themenkomplex der Industrienetzentgelte in AgNes integriert und dadurch auch inhaltlich synchronisiert wird.

Als nächster Schritt ist vorgesehen, das Thema Industrienetzentgelte im Rahmen einer eigenständigen Anhörung innerhalb des AgNes-Verfahrens zu adressieren. Die Termine werden vorab gesondert angekündigt.

GBK-25-01-1#3

Stand: 16.07.2025

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