GBK-25-02-3#1 Methodenfestlegung Kapitalverzinsung

Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zu den Methoden für die Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes
[GBK-25-02-3#1]

Veröffentlichung der Festlegung

Die Große Beschlusskammer Energie hat auf der Grundlage von § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 EnWG am 08.12.2025 eine Festlegung von Methoden für die Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes [GBK-25-02-3#1] erlassen.

Da die Festlegung gegenüber einer Vielzahl betroffener Netzbetreiber erfolgt, nimmt die Große Beschlusskammer Energie, in Ausübung des ihr nach § 73 Abs.1a Satz 1 EnWG zustehenden Ermessens, eine öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung vor. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Entscheidung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht werden (§ 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG). Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.

Die vollständige Entscheidung ist hier abrufbar:

Festlegung Kapitalverzinsung

GBK-25-02-3#1

Weitere Informationen zum Verfahren

Stand: 10.12.2025

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