GBK-26-02-1#1 Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich
Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich [GBK-26-02-1#1]
Wie bereits in den Eckpunkten zu den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen – insbesondere zur Steigerung der Energiewendekompetenz (Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4) im Oktober 2024 angekündigt, läuft der Gesamtprozess der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung in mehreren Schritten ab.
Im ersten Schritt erfolgte die Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich mit dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5 vom 17. März 2025, welche insbesondere die Energiewendekompetenz, die Digitalisierung und die Netzservicequalität abbildete. Diese Festlegung ist bestandskräftig geworden. Auf der Grundlage der erhobenen Daten wurden Kennzahlen im Bereich der Netzleistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen der Energiewendekompetenz und der Digitalisierung ermittelt. Diese sind derzeit im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen (GBK-24-02-1#4) zur Konsultation gestellt. Die konsultierte Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link abrufbar: Bundesnetzagentur - Methodenfestlegung zum Qualitätselement.
Die vorliegende Festlegung dient nunmehr dazu, weiterhin Daten und einen geeigneten Datensatz zur Ermittlung weiterer geeigneter Kennzahlen und zur Bestimmung der Kennzahlenwerte zur Netzleistungsfähigkeit zu erheben sowie gegebenenfalls eine Methode zu entwickeln, mit welcher die berücksichtigten Kennzahlen mit finanziellen Anreizen belegt werden können. Aus diesem Grund bezieht sich die vorliegende Datenerhebungsfestlegung nur noch auf die Netzleistungsfähigkeit als ein Bestandteil der Versorgungsqualität.
Dagegen werden Daten zur Netzzuverlässigkeit in der vierten Regulierungsperiode, wie in den vergangenen Jahren, noch aufgrund der Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV (BK8-23/001-A) erhoben. Diese ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/806526.
Konsultation
Am 02.01.2026 wurde der Festlegungsentwurf Datenerhebung Qualitätsregulierung 2026 und der Entwurf Erhebungsbogen Datenerhebung Qualitätsregulierung 2026 für die Datenerhebung im Jahr 2026 zur Konsultation veröffentlicht.
Das Festlegungsverfahren zur Datenerhebung dient dazu, weiterhin einen geeigneten Datensatz und Daten zur Ermittlung weiterer geeigneter Kennzahlen und zur Bestimmung der Kennzahlenwerte zur Netzleistungsfähigkeit zu erheben sowie gegebenenfalls eine Methode zu entwickeln, mit welcher die berücksichtigten Kennzahlen mit finanziellen Anreizen belegt werden können. Die Datenerhebung ist eng verknüpft mit dem Verfahren zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen (Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4). Die Inhalte des Erhebungsbogens werden im Rahmen des jährlichen Monitorings der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts abgefragt.
Mit dem aktuellen Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, der gegenüber der Datenerhebung im Frühjahr 2025 angepasst und vom Umfang her deutlich reduziert wurde, stellte die Große Beschlusskammer Energie die Datenbedarfe zur Diskussion.
Die Große Beschlusskammer Energie weist im Hinblick auf den Abschnitt 3 des Erhebungsbogens „Angeschlossene Leistung nach Technologie“ darauf hin, dass in der vormaligen Datenerhebung im Frühjahr 2025 hinsichtlich der Verbrauchseinrichtungen und Speicher die „vereinbarte Anschlussleistung“ aufgeschlüsselt nach Technologie und Spannungsebene erhoben wurde. Im Rahmen der Überlegungen zur Entwicklung eines Anreizmechanismus hat sich diese Größe als nicht aussagekräftig erwiesen, um den Energieverbrauch zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen oder Speicher ausreichend zu bestimmen. Um die Weiterentwicklung des Anreizmechanismus auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen, wurde der Erhebungsbogen im Abschnitt 3.4 um die Größe „entnommene Jahresarbeit von Verbrauchseinrichtungen und Speichern aufgeschlüsselt nach Technologie“ ergänzt. Zudem wurde die Größe „vereinbarte Anschlussleistung“ durch „installierte Leistung von Verbrauchseinrichtungen und Speichern“ ersetzt. In der vorliegenden Konsultationsfassung des Erhebungsbogens bittet die Große Beschlusskammer Energie sich dazu zu äußern, in welchem Umfang hinsichtlich der Verbrauchseinrichtungen und Speicher Messwerte vorhanden oder aus vorhandenen Werten ableitbar sind. Daneben ist die Große Beschlusskammer Energie offen für Approximationsmethoden, die eine hinreichend belastbare Bestimmung der durch diese Netznutzer vermiedenen CO2-Emissionen erlauben.
Die Große Beschlusskammer Energie gab bis zum 23. Januar 2026 die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Stellungnahmen
Die unten gelisteten Stellungnahmen sind nur die Stellungnahmen, für die eine Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt.
Stellungnahmen
GBK-26-02-1#1
Stand: 06.07.2026