Aktuelle Veröffentlichungen
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| Hier werden aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 10 zu ausgewählten Entscheidungen der letzten 6 Monate vorgestellt. |
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| Geschäftszeichen | Kurzinformation | Veröffentlicht am |
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| Mit Beschluss vom 02.12.2025 hat die Bundesnetzagentur die Genehmigung der Entgelte der DB InfraGO AG zur Nutzung ihrer Personenbahnhöfe für das Jahr 2026 erteilt. |
02.12.2025
16.04.2025
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| Die DB InfraGO AG hat am 21.11.2025 mitgeteilt, dass sie davon Abstand nimmt, ab der Netzfahrplanperiode 2028 Rahmenverträge auf Basis des mKoKmittelfristigen Kapazitätsnutzungskonzept anzubieten. Aus Sicht der Beschlusskammer eröffnet das Angebot von Rahmenverträgen erhebliche Chancen für mehr Wettbewerb insbesondere im Schienenpersonenfernverkehr. Daher sollten Rahmenverträge sehr zeitnah auf einer rechtssicheren Basis eingeführt werden. Der Rücknahme der Unterrichtung der DB InfraGO AG sind intensive Diskussionen im Verwaltungsverfahren vorausgegangen. Letztlich war festzustellen, dass die Vergabe von Rahmenverträgen auf Baisis des mKoK insbesondere im Schienenpersonenfernverkehr keinen Rückhalt gefunden hat. Die inhaltliche Kritik am mKoK, die im Zusammenhang stand mit einem intransparenten Entstehungsprozess und unklaren Zuweisungsgrundsätzen, konnte nicht ausgeräumt werden. Aus Sicht der Beschlusskammer ist der Schritt der DB InfraGO AG konsequent, das Vergabemodell zu überarbeiten. Die Ankündigungen der DB InfraGO AG weisen darauf hin, dass das neue Vergabemodell stärker an den Vorgaben der für die Rahmenverträge geltenden EU-Durchführungsverordnung und dem gesellschaftlichen Nutzen ausgerichtet werden sollen. Hierzu könnte die Vergabe auf Basis einer Kapazitätsobergrenze je Streckenabschnitt – ohne die starre Vorgabe eines Linienkonzepts – erfolgen. Die Kapazitätsabschnitte würde die DB InfraGO AG vorab einer Marktkonsultation unterziehen. Die Details des neuen Vergabesystems befinden sich noch in Arbeit. Mit ihm sollen dann Rahmenverträge ab der Netzfahrplanperiode 2028/2029 vergeben werden. Die Beschlusskammer wird daher sehr zeitnah ein neues Verfahren einleiten, in dem die Wiedereinführung von Rahmenverträgen durch die DB InfraGO AG vorbereitet wird. Das Ziel der Beschlusskammer ist die möglichst zeitnahe Einführung von Rahmenverträgen auf einer rechtssicheren Basis. |
25.11.2025
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| Die Beschlusskammer 10 hat am 02.10.2025 einen weiteren Beschluss im Zusammenhang mit der Kommunikation von Baumaßnahmen, welche die DB InfraGO AG nicht bereits bei der Erstellung des Netzfahrplans berücksichtigt hat, erlassen. |
09.10.2025
12.03.2025
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| Mit Beschluss vom 15.09.2025 hat die Bundesnetzagentur gegen die DB InfraGO AG im Zusammenhang mit der Nichtbesetzung bzw. Unterbesetzung von Stellwerken drei Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 192.500 Euro festgesetzt. |
24.09.2025
28.07.2025
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| Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 11.09.2025 die DB InfraGO AG zur Durchführung von sogenannten "Alternativenprüfungen" für 77 im Jahr 2028 geplante sehr große Baumaßnahmen verpflichtet. |
23.09.2025
08.07.2025
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