GBK-26-02-1#1 Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich [GBK-26-02-1#1]
Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich [GBK-26-02-1#1]
Die Große Beschlusskammer Energie hat nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur Konsultation auf der Grundlage von § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 und Nummer 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 26.02.2026 die Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich (Geschäftszeichen: GBK-26-02-1#1) erlassen.
Festlegung (pdf / 540 KB)
Erhebungsbogen (xlsx / 510 KB)
Hinweis: Der Erhebungsbogen ist aufgrund anhaltender Diskussionen dahingehend angepasst worden, dass anstatt der Angaben „Entnommene Jahresarbeit von Verbrauchseinrichtungen und Speichern aufgeschlüsselt nach Technologie“ (Punkte 3.4.1 bis 3.4.5) nur die Angabe unter Punkt 3.4.6 zu „Entnommene Jahresarbeit am Netzanschlusspunkt“ verpflichtend zu übermitteln ist.
Nähere Informationen zum Monitoring-Prozess finden Sie hier Bundesnetzagentur - Datenerhebung Monitoring 2026 / Konsultation Fragebögen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich lediglich Daten zur Ermittlung weiterer geeigneter Kennzahlen und zur Bestimmung der Kennzahlenwerte zur Netzleistungsfähigkeit ermittelt werden sollen. Dagegen werden Daten zur Netzzuverlässigkeit, wie in den vergangenen Jahren, aufgrund der Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV (BK8-23/001-A) erhoben. Diese ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/806526.
GBK-26-02-1#1
Stand: 06.03.2026