Über­blick über Kos­ten- und Er­lös­re­gu­lie­rung

Die im sogenannten NEST-Prozess erlassenen Festlegungen gestalten den regulatorischen Rahmen für die Kosten- und Erlösbestimmung der Verteilernetzbetreiber im Strom- und Gasbereich sowie für die Fernleitungsnetzbetreiber aus. Sie werden an die Stelle der Anreizregulierungsverordnung sowie der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung treten.

Zur zielgerichteten Information bietet die Große Beschlusskammer Energie ab sofort auf dieser Seite Webcasts zu den einzelnen Anwendungsbereichen des neuen in NEST angelegten Regulierungsrahmens. Den Auftakttakt bildet der Webcast zum „Vereinfachten Verfahren“.

WebcastLink zur FestlegungsseiteErlassdatumGeschäftszeichen
Vereinfachtes Verfahren (MP4 / 308 MB) Festlegungsseite zur Rahmenfestlegung RAMEN Strom08.12.2025GBK-25-01-1#1
Vereinfachtes Verfahren (MP4 / 308 MB) Festlegungsseite zur Rahmenfestlegung RAMEN Gas08.12.2025GBK-25-01-2#1
Festlegungsseite zur Methodenfestlegung StromNEF08.12.2025GBK-24-02-1#3
Festlegungsseite zur Methodenfestlegung GasNEF08.12.2025GBK-24-02-2#3
Festlegungsseite zur Methodenfestlegung zum Effizienzvergleich Strom 08.12.2025GBK-25-02-1#2 
Festlegungsseite zur Methodenfestlegung zum Effizienzvergleich Gas08.12.2025GBK-25-02-2#1
Festlegungsseite zur Methodenfestlegung zur Kapitalverzinsung08.12.2025GBK-25-02-3#1
Festlegungsseite zur Methodenfestlegung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor08.12.2025GBK-24-02-3#4
Festlegungsseite zur Methodenfestlegung zur zukünftigen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung
(flankiert um die Festlegung zur Datenerhebung zur Qualitätsregulierung 2026;
GBK-26-02-1#1)
xx.xx.2026GBK-24-02-1#4
Festlegungsseite zur Rahmenfestlegung Kosten- und Erlösregulierung der Übertragungsnetzbetreiberxx.xx.2026GBK-25-01-1#2


Auf Ebene der sogenannten „Rahmenfestlegungen“ werden die Regulierungssysteme für die jeweiligen Netzbetreibertypen in ihren wesentlichen Merkmalen charakterisiert. Im Fall des NEST-Prozesses also Anreizregulierungssysteme, die sich in den Details für Strom- Gasnetzbetreiber unterscheiden.

Auf Ebene der „Methodenfestlegungen“ werden die in den Rahmenfestlegungen angelegten einzelnen Elemente der jeweiligen Regulierungssysteme konkret ausgestaltet.

(Einzel-)Festlegungen, z.B. zu den Erlösobergrenzen, verleiben hingegen auch weiterhin im originären Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Beschlusskammern.

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