Informationen zur Funkbetreiberauskunft
Die Bundesnetzagentur kann auf Anfrage Behörden und Trägern öffentlicher Belange Kontaktdaten von Funkbetreibern zur Verfügung stellen (§§ 4 und 5 VwVfG), um deren Verwaltungsentscheidungen im Rahmen einer Amtshilfe zu unterstützen.
Durch die Kontaktanbahnung zwischen Errichtern neuer, hoher Bauwerke (z.B. Windenergieanlagen, Hochhäuser, Stromversorgungstrassen) und Betreibern von Funkanlagen kann einer Beeinträchtigung des Betriebs dieser Funkanlagen vorgebeugt werden.
Die Bundesnetzagentur prüft bei solchen Anfragen, ob Funkstellen des Richtfunks, des Ortungsfunks (Radar), des Radioastronomiefunkdienstes oder Funkmessstationen der Bundesnetzagentur beeinträchtigt werden könnten.
Formular Funkbetreiberauskunft der Bundesnetzagentur (pdf / 213 KB)
Es ist zwingend erforderlich, dass im Formular die Koordinaten angegeben werden. Hierzu können Sie sich auch an den Planungsträger wenden.
Bitte beachten Sie, dass für Bauwerke mit Bauhöhen unter 20 Meter empfohlen wird, auf eine Funkbetreiberauskunft zu verzichten, da Beeinträchtigungen in diesem Fall unwahrscheinlich sind.
Beteiligung der Bundesnetzagentur / Abteilung „Ausbau Stromnetze“
Bei Planungs- oder Genehmigungsverfahren richten Sie bitte Ihre Anfragen an die
Bundesnetzagentur, Referat 814, Postfach 80 01, 53105 Bonn oder per E-Mail an verfahren.dritter.nabeg@bnetza.de
Information zur Beteiligung der Bundesnetzagentur finden Sie auf der Seite zum Netzausbau.

