GNSS-Re­pea­ter

Informationen zum Globalen Navigationssatellitensystem (GNSS)

Jede in Deutschland genutzte Frequenz benötigt eine Frequenzzuteilung (gem. TKG). Diese erfolgt - wenn keine Allgemeinzuteilung besteht - durch Einzelzuteilung durch die Bundesnetzagentur.

Die Satellitensignale der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS) in den Frequenzbereichen 1164 - 1215 MHz, 1215 - 1300 MHz und 1559 - 1610 MHz, wie z. B. NAVSTAR-GPS, GALILEO, GLONASS, sind manchmal örtlich nicht verfügbar, weil sie insbesondere in Gebäuden wie z.B. Fahrzeuggaragen, Flugzeughangars, Verkaufsräumen, Laborräumen oder Werkstätten abgeschirmt sind. In diesen Fällen ist es notwendig, einen Teil der unversorgten Zone durch GNSS-Repeater "auszuleuchten".

Ein GNSS-Repeater empfängt hierbei die Signale an einem gut versorgten Ort, leitet sie per Kabelverbindung ins Gebäudeinnere und sendet sie in der Nähe der abgeschatteten GNSS-Empfänger wieder aus. Eine echte Positionsbestimmung ist damit zwar nicht möglich, die Empfänger können mit den wieder ausgesendeten Signalen jedoch getestet oder auch vorgeführt werden.

Eine Zuteilung kann nur für folgende Nutzergruppen erfolgen:

  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
  • zivile und militärische Luftfahrtindustrie sowie entsprechende Wartungs- und Reparaturbetriebe,
  • Hersteller von GNSS-Empfängern bzw. Chipsätzen,
  • Hersteller, die GNSS-Empfänger als integralen Bestandteil in ihr Endprodukt einbauen (z.B. Autohersteller),
  • Vertreiber von GNSS-Empfängern (Tests und Vorführungen von GNSS-Geräten innerhalb von Gebäuden)

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Der mobile Betrieb ist in allen Fällen verboten

Wegen des hohen Störpotenzials beim Einsatz von GNSS-Repeatern auf Flugplätzen und in der Nähe der Anflugsektoren wird beim Zuteilungsverfahren unterschieden zwischen

  • GNSS-Repeatern innerhalb festgelegter Schutzzonen
  • GNSS-Repeatern außerhalb festgelegter Schutzzonen

Innerhalb der festgelegten Schutzzone wird vor Inbetriebnahme eine Abnahmemessung durchgeführt.

Außerhalb der festgelegten-Schutzzonen sind auf Grund des geringeren Störpotenzials keine Abnahmemessungen vorgesehen. Es können jedoch regelmäßige Überprüfungen vorgenommen werden. Weitere Informationen zu den Schutzzonen sind der Verwaltungsvorschrift zu entnehmen.

Antrag auf Zuteilung

Die Zuteilung eines GNSS-Repeaters können Sie mit dem folgenden Formular beantragen:
Antrag auf Zuteilung von Frequenzen für GNSS-Repeater (pdf / 130 KB)

Verwaltungsvorschrift

Wir empfehlen allen Betreibern, sich durch den Errichter die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift (ausgestrahlte Leistung usw.) bestätigen zu lassen.

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 223 (Satellitenfunk)
Canisiusstraße 21
55122 Mainz

Telefon: +49 6131 18 - 0

E-Mail: 223-gnssrepeater@bnetza.de

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