Die Grafik zeigt die Entwicklung der Speicherfüllstände im Jahresverlauf in Deutschland. Die Daten werden werktäglich aktualisiert.
Die veröffentlichten Speicherfüllstände beziehen sich auf das Arbeitsgas. Das Kissengas, das im Speicher verbleiben muss, wird bei der Berechnung der Füllstände nicht berücksichtigt.
Das Gas wird in die Speicher eingespeist und aufbewahrt. Von Ausspeisung spricht man, wenn das Gas entnommen und verwendet wird. Die Daten können sich durch Nachmeldungen rückwirkend ändern.
Gemäß § 1 Gasspeicherfüllstandsverordnung i.V.m. § 35a ff. EnWG gelten folgende Zielvorgaben für den Gasspeicherfüllstand:
Zum 1. November:
- 80 Prozent für alle Speicheranlagen (Regelfall)
- 45 Prozent für die Anlagen in Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen
Zum 1. Februar:
- 30 Prozent für alle Speicheranlagen (Regelfall)
- 40 Prozent für die vier bayerischen Speicheranlagen Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg
Datenquelle: Die Daten bezieht die Bundesnetzagentur von den Betreibern der Erdgasspeicher über die europäische Transparenzplattform AGSI+ .